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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 1 K 6/95   

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FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 1 K 6/95 (https://dejure.org/1995,31989)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.08.1995 - 1 K 6/95 (https://dejure.org/1995,31989)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. August 1995 - 1 K 6/95 (https://dejure.org/1995,31989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 10/93

    Gewerbesteuer - DDR - Bilanz - Steuerfreie Rücklage - Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.08.1995 - 1 K 6/95
    Das vom Beklagten angeführte Urteil des BFH vom 15. März 1994 (BStBl. II 1994, 813) widerspreche nicht den von der Klägerin vorgetragen Gründen.
  • FG München, 23.07.2003 - 1 K 1615/02

    Voraussetzungen für die nachträgliche Auflösung bzw. Bildung einer Ansparrücklage

    m. § 8 StRVÄndGDBest, § 3 Abs. 2 SteuerRVÄndG der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (vgl. zum fehlenden Wahlrecht nach § 58 Abs. 2 EStG BFH-Urteil vom 10.12.1997 XI R 52/96, BFHE 185, 164 , BStBl II 1998, 377, Urteil des FG SachsAnh vom 14.11.1995 II 209/94, EFG 1996, 657, und des FG MeVo vom 22.08.1995 1 K 6/95, EFG 1996, 62) erst dann möglich ist, wenn die Investition tatsächlich getätigt ist bzw. wenn z.B. mit Ablauf des avisierten Investitionszeitpunktes feststeht, dass es nicht mehr zu der Investition kommen wird, braucht der Senat für dieses Verfahren nicht abschließend zu entscheiden (bejahend Schmidt/Drenseck, Komm. zum EStG , 22. Aufl. 2003 § 7 g Rz. 24; Littmann/Handzik, Das Einkommensteuerrecht, § 7 g Rn. 71; Blümich/Brandis, Komm. zum EStG u.a., § 7 g Rz. 90; Bordewin/Brandt, Komm. zum EStG , § 7 g Rz. 75; Pinkos, Der Betrieb 1993, 1688; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, § 7 g Anm. 116, 120, 124).
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.11.1995 - II 209/94

    Auflösung einer Akkumulationsrücklage und Übertragung auf angeschaffte

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